Nicht jeder kann und nicht jeder möchte das Zahnarzthonorar in einem Stück bezahlen. Anzahlungen und Teilzahlungsvereinbarungen gehören zu den Mitteln, um die finanzielle Belastung einer Zahnarztbehandlung zu verteilen.
Schlussrechnung:
Wir alle sind bestrebt, unsere Arbeiten so gut und sorgfältig wie möglich zu machen. Das grösste Dankeschön, das wir erhalten können, ist ein aufrichtiges und möglichst positives Feedback. Leider aber können wir im heutigen Zeitalter von Lob alleine nicht leben und unsere Angestellten entlöhnen. Wir sind daher auf Ihre fristgerechte Begleichung unserer Honorarrechnung angewiesen. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Rechnung innert 30 Tagen begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist behalten wir uns vor, ein Inkassobüro zu beauftragen.
Anzahlungen:
In vielen Fällen bitten wir Sie vor Beginn einer grösseren Behandlung um eine Anzahlung. Diese beläuft sich in der Regel auf rund ein Drittel der zu erwartenden Gesamtkosten und deckt vor allem die anfallenden Kosten für zahntechnische Arbeiten ab.
Teilzahlungen:
Wir sind gerne bereit, mit Ihnen auf eine individuelle Teilzahlungsvereinbarung einzugehen. Diese sollte aber in jedem Fall vor Beginn der Behandlung getroffen werden und Fr. 200.-- nicht unterschreiten. Für Ihre Offenheit danken wir Ihnen.
Versäumte Sitzungen:
Wir bemühen uns stets um Zuverlässigkeit sowie Pünktlichkeit und erhoffen uns, von unseren Patienten das Selbe erwarten zu dürfen. Meistens sind wir ausgebucht und haben nur noch wenig Platz für dringende Notfälle.
Aus diesem Grund müssen Termine mindestens 48h vorher abgesagt werden. Damit wir Patienten, welche auf freie Termine für ihre anstehende Behandlung warten, einladen können.
Uns ist es bewusst, dass durch den Alltag einiges vergessen geht, daher bieten wir Ihnen unsere Telefondienste an. Auf ihren Wunsch werden wir Sie am vorherigen Tag oder noch am gleichen Tag an Ihren Termin erinnern.
Schlussrechnung:
Wir alle sind bestrebt, unsere Arbeiten so gut und sorgfältig wie möglich zu machen. Das grösste Dankeschön, das wir erhalten können, ist ein aufrichtiges und möglichst positives Feedback. Leider aber können wir im heutigen Zeitalter von Lob alleine nicht leben und unsere Angestellten entlöhnen. Wir sind daher auf Ihre fristgerechte Begleichung unserer Honorarrechnung angewiesen. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Rechnung innert 30 Tagen begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist behalten wir uns vor, ein Inkassobüro zu beauftragen.
Anzahlungen:
In vielen Fällen bitten wir Sie vor Beginn einer grösseren Behandlung um eine Anzahlung. Diese beläuft sich in der Regel auf rund ein Drittel der zu erwartenden Gesamtkosten und deckt vor allem die anfallenden Kosten für zahntechnische Arbeiten ab.
Teilzahlungen:
Wir sind gerne bereit, mit Ihnen auf eine individuelle Teilzahlungsvereinbarung einzugehen. Diese sollte aber in jedem Fall vor Beginn der Behandlung getroffen werden und Fr. 200.-- nicht unterschreiten. Für Ihre Offenheit danken wir Ihnen.
Versäumte Sitzungen:
Wir bemühen uns stets um Zuverlässigkeit sowie Pünktlichkeit und erhoffen uns, von unseren Patienten das Selbe erwarten zu dürfen. Meistens sind wir ausgebucht und haben nur noch wenig Platz für dringende Notfälle.
Aus diesem Grund müssen Termine mindestens 48h vorher abgesagt werden. Damit wir Patienten, welche auf freie Termine für ihre anstehende Behandlung warten, einladen können.
Uns ist es bewusst, dass durch den Alltag einiges vergessen geht, daher bieten wir Ihnen unsere Telefondienste an. Auf ihren Wunsch werden wir Sie am vorherigen Tag oder noch am gleichen Tag an Ihren Termin erinnern.